Unsere Kirchengemeinde ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird von einem Gremium geleitet, dessen Mitglieder in einem festgelegten Turnus — für vier Jahre — von der Gemeinde (wieder-) gewählt werden – dem Presbyterium. 

Der Name dieses Gremiums könnte etwas irreführend sein, denn „Presbyterium“ leitet sich von dem griechischen „presbyteros“ ab, das „Ältester“ oder „Älterer“ bedeutet. Aber schon damals, zu Zeiten der ersten Gemeinden, ging es nicht unbedingt um Lebensalter, sondern um Lebens- und Glaubenserfahrung, um Menschen also, denen man zutraute, die christliche Gemeinde zu leiten und weiter zu entwickeln.

Das Presbyterium trägt die Verantwortung für die Konzeption der Gemeindearbeit, u.a.:

  • Gottesdienst und Verkündigung
  • Kirchliche Bildung in verschiedenen Lebensphasen
  • Soziale Verantwortung der Gemeinde
  • Unterschiedliche Gemeinschafts- und Aktivitätsangebote für alle Altersgruppen

Ganz praktisch und auch rechtlich ist das Presbyterium verantwortlich

  • als Arbeitgeber des angestellten Personals
  • für die Bewirtschaftung der Ressourcen (Gebäude, Finanzen)

Die Presbyteriumsarbeit geschieht in den monatlich stattfindenden Sitzungen sowie in Ausschüssen, die die einzelnen Themen für das gesamte Presbyterium vorbereiten bzw. vertiefen.

Weiterführende Infos → Ev. Kirche im Rheinland