Kirchen(wieder)eintritt

Gemeinde als Haus der „lebendigen Steine“. Dieser Gedanke aus dem 1. Petrusbrief ist ein Gegenbild zu einer „toten“ Mitgliedschaft.
eintrittFür manch´einen war der Kirchenaustritt nach einer fremdbestimmten Taufe und einer fast fremdbestimmten Konfirmation die erste eigene Entscheidung in Sachen Religion.

Aber dann merkt man: Etwas fehlt.

Nach dem Austritt aus der Evangelischen Kirche oder einer anderen Konfession ist die Aufnahme in die Evangelische Kirche unkompliziert und nicht bürokratisch. Sie kann sehr feierlich sein oder als kleiner Aufnahmeritus gestaltet werden. Sie kann aber auch in einem Gespräch bestehen, dem kein besonderer Ritus folgt.

In der Regel wird der Eintritt in der Kirchengemeinde vollzogen, in der Sie Ihren ersten Wohnsitz haben. Sie wenden sich bitte an den/die dort zuständige/n Pfarrer/in:
→ Ansprechpartner der Evangelischen Kirchengemeinde Köln-Zollstock

Die Aufnahme kann auch durch eine/n andere/n Pfarrer/in aus dem Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland oder durch eine hierfür von der Kirchenleitung anerkannte Stelle, der sogenannten Kircheneintrittsstelle, erfolgen. Die hierüber ausgestellte Bescheinigung wird der Wohnsitzkirchengemeinde –
also uns – zugestellt:
→ Ev. Kircheneintrittsstelle Köln – CityPavillon an der Antoniterkirche/Schildergasse

Was passiert bei (Wieder-) Eintritt?
Es findet in jedem Fall zunächst ein Gespräch mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer statt. Dieses Gespräch kann beratenden, klärenden, informierenden und seelsorgerlichen Charakter haben. Weitere Gespräche können sich anschließen. Die Pfarrerin bzw. der Pfarrer führt Sie in den evangelischen Glauben ein. Die erforderlichen Dokumente werden ausgefüllt. Die offizielle Aufnahme kann auf Wunsch öffentlich im Gottesdienst geschehen.

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Auf jeden Fall hilfreich sind die Taufurkunde, die Konfirmationsurkunde und die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht. Sollten diese Bescheinigungen nicht vorgelegt werden können, wird an ihrer Stelle eine Erklärung von Ihnen unterschrieben, dass Sie christlich getauft (und ggf. konfirmiert) sind und keiner Kirche angehören.

Ich bin nicht getauft…?
Die Aufnahme oder Wiederaufnahme setzt die kirchliche Taufe voraus. Wer nicht getauft ist und bislang auch weder der katholischen oder einer anderen christlichen Kirche angehört hat, kann die Taufe begehren und wird nach einem oder mehreren Gesprächen mit Informationen über den christlichen Glauben im Rahmen eines Gemeindegottesdienstes getauft und damit in die christliche Gemeinschaft aufgenommen.

„Es sind verschiedene Gaben; aber es ist ein Geist.
Und es sind verschiedene Ämter; aber es ist ein Herr.
Und es sind verschiedene Kräfte; aber es ist ein Gott, der da wirkt alles in allem.“
Bibelquelle: 1 Kor 12, 4-6